Bonn – Was aus zollrechtlicher Sicht bei dem Marktzugang von Kfz und Kfz-Teilen in Russland zu beachten ist und welche Besonderheiten gelten, erfahren Sie im Folgenden.

Von Karin Appel

Handelsabkommen / WTO

Zum 1. Januar 2015 ist das Abkommen über die EAWU in Kraft getreten. Dieses sieht unter anderem die Schaffung des freien Verkehrs von Waren vor.

Nach einer 13-jährigen Verhandlung wurde Russland am 22. August 2012 das 156. Mitglied der WTO.

Zollverfahren

Die zum zollrechtlich freien Verkehr abgefertigten Waren bekommen den zollrechtlichen Status einer Ware der EAWU und können im Zollgebiet der Russischen Föderation und in anderen Mitgliedsländern der EAWU ohne Beschränkungen frei verwendet werden. Um diesen Status zu bekommen, sind Einfuhrabgaben wie Zoll, Zollabfertigungsgebühren, Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchsteuern zu entrichten.

Die Zollabfertigung in Russland muss nicht zwingend mit Hilfe eines Zollagenten durchgeführt werden, wenn der Importeur in der Russischen Föderation niedergelassen ist. Bedient man sich jedoch eines Zollagentens, muss es sich um eine russische juristische oder natürliche Person handeln, die beim russischen Zoll registriert ist und im Namen des Importeurs die Zollabfertigung durchführen darf. Hintergrund dieser Regelung ist, dass der Zollanmelder laut Zollkodex nur eine in der EAWU ansässige Person, zum Beispiel der russische Vertragspartner, sein darf, da er Zoll- und Steuerschuldner ist und für die Einhaltung der nichttarifären Maßnahmen verantwortlich ist.

Neben dem Zollverfahren der Überlassung zum freien Verkehr, ist es in Russland auch möglich das Zollverfahren zur vorübergehenden Einfuhr, die aktive oder passive Veredelung, das Versandverfahren oder das eines Zolllagers zu wählen.

Entsorgungsabgabe

Für Kfz bzw. deren Fahrgestelle, aber auch für „selbstfahrende Maschinen“ bestehen in Russland sog. Entsorgungsabgaben. Ausnahme davon sind Transportmittel, die zur Fortbewegung auf Straßen mit einer Maximalgeschwindigkeit von 50 km/h vorgesehen sind. Formal gesehen ist diese Abgabe ein Ausgleich für die staatlichen Ausgaben bei der späteren Entsorgung der Fahrzeuge. Die Entsorgungsabgabe ist bei der Einfuhr an den russischen Zoll zu zahlen. Die Zahlung wird in den Fahrzeugpapieren vermerkt. Erst nach Begleichung der Entsorgungsabgabe ist die Einfuhr des Kfz möglich.

Die Abgabe wird anhand eines Basistarifs berechnet, der für Kfz 20.000 Rubel und für Lkw, Geländefahrzeuge und Spezialfahrzeuge 150.000 Rubel beträgt.

Der Basistarif wird mit Koeffizienten multipliziert, die nach Kriterien wie Hubraum, Gewicht oder Neu- bzw. Gebrauchtzustand ermittelt werden.

Erst kürzlich zum 1. Januar 2020 wurde mit einem Dekret der Russischen Föderation (N 1457) die Entsorgungsabgabe angehoben.

Die Tabelle zeigt nur ausschnittweise die betroffenen Fahrzeugkategorien und -gruppen:

Fahrzeugkategorie Basis in Rubel Koeffizient für Neuwagen
Kategorie M1, auch geländegängige der Kategorie G* 20.000 1,63
Hubraum 1000-2000cm³ 20.000 4,2
Hubraum 2000-3000cm³ 20.000 6,3
Masse 2,5-3,5 Tonnen 150.000 5,73
Masse 3,5-5Tonnen 150.000 1,65

Zollsätze

Im Jahr 2019 wurden die Zollsätze für Kfz im Rahmen einer WTO-Verpflichtung von 17 % auf 15 % für Neufahrzeuge gesenkt. Von 22 % auf 17 % für Fahrzeuge, die über drei Jahre alt sind. Sind die Kraftfahrzeuge älter als drei Jahre, werden die Kosten für die Zollabfertigung auf Grundlage des Hubraums berechnet.

Konformität und Zertifizierung von Kraftfahrzeugen für Russland und die EAWU

Seit dem Jahr 2017 ist gemäß der technischen Verordnung der EAWU „Über die Sicherheit von Radfahrzeugen“, die durch den Beschluss der Kommission der Zollunion vom 9. Dezember 2011 verabschiedet wurde, eine neue Anforderung in Kraft getreten. Nationale Konformitätsnachweise wie GOST oder die russische TR Zertifizierung haben damit keine Gültigkeit mehr.

Durch dieses Sicherheitserfordernis möchte die EAWU den Schutz von Leben und Gesundheit einerseits und Umweltschutz andererseits gewährleisten. Das technische Regelwerk TR ZU 018/2011 der EAWU beschreibt die einzelnen Sicherheitsanforderungen für das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Kraftfahrzeugen und legt die Bestimmungen zur Kennzeichnung in der EAWU fest.

Die Fahrzeugtypengenehmigung wird von in der EAWU akkreditierten Zertifizierungsstellen erteilt und ermöglicht den Import und die Registrierung von Kraftfahrzeugen. Zuständig für die Akkreditierung ist das Bundesamt für technische Regulierung und Metrologie in Russland. Eine Liste der akkreditierten Institute ist beim Bundesamt erhältlich oder kann alternativ beim Bundesakkreditierungsdienst (Telefonnummer: +7 495 5392670, Faxnummer: +7 495 5392680) angefordert werden. Die Bearbeitungszeit variiert je nach durchzuführenden Test und Inspektionen. Die Zertifizierungsstelle entscheidet innerhalb eines Monats nach Einreichung des Antrags über die vorzulegenden Unterlagen und die durchzuführenden Prüfungen.

Nach TR ZU 018/2011 sind vier Arten von Konformitätsbescheinigungen festgelegt worden.

Relevant sind vor allem die Fahrzeugtypgenehmigung OTTS und die EAC-Zertifizierung.

OTTS bildet die Grundlage, um überhaupt Kraftfahrzeuge zum zollrechtlich freien Verkehr zu importieren. Erst wenn eine entsprechende Genehmigung erteilt worden ist, kann das Fahrzeug registriert werden. Danach werden die Daten über die ausgestellte Konformitätsbescheinigung im einheitlich staatlichen Register ROSSSTANDART eingetragen. Um OTTS zu beantragen, werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Allgemeine technische Dokumentationen des Fahrzeugs
  • Eine Liste der sicherheitsrelevanten Komponenten
  • Die Konformitätsbescheinigung über die technischen Anforderungen
  • Technische Prüfprotokolle
  • ISO 9901-Zertifikat des Herstellers
  • Bedienungsanleitung des Fahrzeugs

Die Konformitätsbewertung selbst kann in Form des EAC-Zertifikats durchgeführt werden. Das Zertifikat wird für alle sicherheitsrelevanten Einzelteile des Fahrzeugs benötigt. Das Bewertungsverfahren beinhaltet neben der Analyse der technischen Dokumentation eine Qualitätsprüfung und eine Produktionsanalyse. Jedes einzelne Bauteil muss durch ein internationales ECE-Prüfzeichen gekennzeichnet werden.

Quelle: Germany Trade & Invest