Russland erweitert Liste der mehrwertsteuerfreien Medizinprodukte

Bonn – Die Liste der Medizinprodukte, deren Einfuhr und Verkauf von der Mehrwertsteuer befreit sind, wird durch Fahrzeuge für den Transport behinderter Menschen ergänzt.

Definiert werden die Fahrzeuge als speziell ausgestattete Autos, die mit Aufzügen, Handläufen, speziellen Befestigungselementen und Sicherheits- und Warnvorrichtungen ausgestattet sind.

Fahrzeuge können dann als speziell ausgestattete Transportmittel eingestuft werden, wenn sie ausschließlich für den Transport behinderter Menschen bestimmt sind. Eine entsprechende Einstufung muss in der Typgenehmigung oder dem Sicherheitszertifikat des Fahrzeugs eingetragen sein.

Die Liste der von der Mehrwertsteuer befreiten Medizinprodukte enthält auch andere wichtige medizinische sowie orthopädische Produkte, Mittel zur Korrektur des Sehvermögens, technische Hilfsmittel für Behinderte sowie medizinische Produkte zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus.

Quelle: Originalbeschluss Nr. 1480 vom 18.09.2020