Bonn – Unternehmen und Privatpersonen könnten bald leichter Kredite in einem anderen EAWU-Mitgliedstaat erhalten. Grundlage ist eine Vereinbarung über den Austausch von Bonitätshistorien.

Die Eurasische Wirtschaftskommission hat am 23. Juni 2020 ein Abkommen über den Informationsaustausch zu Bonitätshistorien von Bürgern der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) genehmigt. Vor dem Inkrafttreten steht noch die Unterschrift der Präsidenten der Mitgliedstaaten aus. Das Abkommen wird es Kreditnehmern aus Russland, Kasachstan, Belarus, Kirgisistan und Armenien erleichtern, in einem anderen Mitgliedstaat ein Darlehen zu beantragen.

Das Abkommen legt fest, auf welche Weise der Informationsaustausch zu erfolgen hat und definiert Grundprinzipien für Verbraucherschutz. Ziel ist, Banken alle nötigen Daten zur Bewertung der Bonität ihrer Kunden bereitzustellen, um eine bestmögliche Entscheidung über die Vergabe eines grenzüberschreitenden Kredits zu treffen.

Die Bonitätshistorie informiert über die Aufnahme und Rückzahlung von Bankkrediten. Sie enthält zudem Informationen zu Hypotheken und sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber einem Gläubiger. Folgende Daten werden darüber hinaus von den Banken abgefragt:

  • Von Privatpersonen: Name, Passdaten
  • Von Unternehmern der EAWU: Registrierungsnummer aus dem staatlichen Register der juristischen Personen, Kontonummer, Tätigkeit
  • Von ausländischen Unternehmern: Name, Ort, Registrierungsnummer, Steuernummer

Die Eurasische Wirtschaftsunion plant, bis 2025 einen gemeinsamen Markt für Finanzdienstleistungenzu schaffen und hat dafür bereits Standards definiert.

Quelle: Germany Trade & Invest